GmbH gründen
Die GmbH gründen
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die beliebteste Rechtsform für Unternehmen in Deutschland – etabliert, flexibel und mit Haftungsschutz.
Stammkapital und Einlagen
Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 €. Bei einer Bargründung muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel eingezahlt sein – insgesamt mindestens 12.500 €. Das Kapital steht der Gesellschaft für ihre Geschäfte zur Verfügung; es muss nicht „unangetastet“ auf dem Konto liegen bleiben.
Statt Geld können auch Sachwerte eingebracht werden (Sachgründung), etwa Maschinen, Fahrzeuge oder ein bestehendes Einzelunternehmen. Dafür sind ein Sachgründungsbericht und Wertnachweise nötig.
Satzung oder Musterprotokoll?
Das Musterprotokoll ist günstig und schnell, passt aber nur bei bis zu drei Gesellschaftern und genau einem Geschäftsführer. Für alles darüber hinaus – Vorkaufsrechte, Vesting, Beirat, Abfindungsregeln, mehrere Geschäftsführer – brauchst du eine individuelle Satzung. Bei mehreren Gründern ist das fast immer empfehlenswert.
Der Geschäftsführer
Die GmbH wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Das können Gesellschafter oder externe Personen sein. Wichtig sind die Befreiung von § 181 BGB, eine klare Vertretungsregelung und die Klärung des Sozialversicherungsstatus.
Pflichten nach der Gründung
- Doppelte Buchführung und Jahresabschluss, Offenlegung im Unternehmensregister
- Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
- Meldung der wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister
- Änderungen (Geschäftsführer, Sitz, Gesellschafter) über den Notar anmelden